In unserer podologischen Praxis wird nach den Richtlinien und Vorgaben der Hygieneverordnung für das Bundesland NRW gearbeitet. Dies garantiert vor allem den Patienten eine nahezu sterile Plattform zur Behandlung der Füße. Außerdem unterliegt unsere Podologische Fachpraxis der Pflicht, die durchgeführten Hygienemaßnahmen zu dokumentieren und in einem entsprechenden Hygieneplan zu vermerken.
Im Sinne der Kassenvorgaben zur Erlangung der Krankenkassenzulassung ist sogar zur Sterilisation des Instrumentariums ein Dampfsterilisator (Autoklav), welcher in Arztpraxen und Krankenhäusern zum Einsatz kommt, zwingend erforderlich. Das Gesundheitsamt als Aufsichtsorgan ist zudem verpflichtet, die zugelassenen Praxen für Podologie auf Sauberkeit, ordnungsgemäßer Handhabe und Behandlung sowie Einhaltung der Hygieneverordnung zu prüfen. Dies gibt dem Patienten die Gewissheit, dass die Behandlung an seinen Füßen wirklich ordnungsgemäß durchgeführt wird.
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